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11.10.2021
Jahreshauptversammlung 2021
Liebe Gartenfreunde und Vereinsmitglieder
Am 13.9.2021 fand endlich wieder eine Jahreshauptversammlung des Rosengarten KGV statt. Dies war 2020 pandemiebedingt nicht möglich gewesen und auch in diesem Jahr nur unter 3G-Bedingungen. Entsprechend gering war die Teilnahme, obwohl Vorstandswahlen anstanden.
Wir konnten uns aber freuen, dass der komplette bestehende Vorstand einstimmig wiedergewählt wurde.
Dies sind namentlich:
• Erster Vorsitzender: Manfred Huchatz
• Zweiter Vorsitzender: Jörg Petermann
• Erster Rechner: Stefan Röhrl
• Erster Schriftführer: Peter Hecker
Der erweiterte Vorstand besteht aus: Horst Raufer, Hans Nitzsche, Silvia Huchatz, Bernd Kilian, Erwin Gaug, Andreas Skopp, Christoph Kwiatek, Wolfgang Hepp, Jochen Wingerter, Wilfried Haußmann und Eugen Schirjaew.
Nur bei den Revisoren haben sich Veränderungen ergeben. Herr Reiner Hotz ist leider im letzten Jahr verstorben und Herr Michael Neumann hat aus Altersgründen nicht mehr kandidiert.
Wir trauern um Herrn Hotz und bedanken uns bei Herrn Neumann für die geleistete Arbeit.
Als neue Revisoren gewannen wir Ulrike Schnorr, Astrid Piotrowski und Ludger Stöckmann.
Außer den Vorstandswahlen standen noch der Wechsel von Wasseruhren im kommenden Frühjahr auf der Tagesordnung, über den wir später mehr berichten werden.
Einige Gebühren werden angepasst
Da die Banken die Gebühren drastisch erhöht haben, müssen die Verwaltungsgebühren angepasst werden.
Vom Pächter verursachte Zusatzkosten (eigenständige Teilzahlung, Rückbuchungen, Mahngebühren und Kosten für Rücklastschriften) werden nach dem Verursacherprinzip in Rechnung gestellt und somit die Allgemeinheit entlastet.
Außerdem wurde eine Gebührenerhöhung für die Arbeitsstunden vorgeschlagen, um die Motivation zur Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit zu steigern.
Daher beschloss die Vollversammlung einstimmig
- die Erhöhung der Verwaltungsgebühren auf 10 Euro pro Jahr
- die Erhöhung der Ausgleichzahlung für versäumten Gemeinschaftsarbeitseinsatz auf 25 Euro pro Stunde.
- Mahngebühren, Rückbuchungsgebühren, Gebühren für Ratenzahlungen werden künftig dem Verursacher mit 4 Euro pro Buchung in Rechnung gestellt, ebenso die Bankgebühren seiner eigenen Bank.
Der Vorstand

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